Rollgerüste bieten einen sicheren Stand und sind allesamt schnell aufgebaut. Ein umlaufendes Geländer sorgt für maximale Arbeitssicherheit. Profilverformungen im oberen Teil der Aufsteckrahmen und satt aufliegende, breite Automatik-Klauen garantieren für eine hohe Stabilität und einen verlässlichen Stand auch in hohen Höhen. Durch die in Höhe verstellbaren und schwenkbaren Auslegerfüße lassen sich die Gerüste flexibel aufstellen. Vorlaufende Geländer sorgen bei vielen Typen für höchste Sicherheit. Fahrgerüste leicht und robust mit gutem Handling und schnellem Aufbau.
Rollgerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen sind von Baustellen nicht mehr wegzudenken. Sie eignen sich sowohl für Profis, die mit dem Aufbau von Gerüsten vertraut sind und dies regelmäßig praktizieren und für den Laien, der Gerüste nur für handwerkliche Tätigkeiten ab und zu benötigt.
Ihr Aufbau ist leicht und in der Regel unkompliziert. Sie lassen sich vor Ort schnell aufstellen, ermöglichen einen sicheren Stand und sind flexibel einsetzbar. Auch sind sie auf festem Grund leicht von Hand verschiebbar. Zudem benötigen sie keine Verankerung. Ab einer gewissen Höhe sind je nach Modell Vergrößerungen der Aufstandsbreite durch Querverstrebungen oder das Hinzufügen von Ballastgewichten auf dem Fahrwerk von Nöten.
Rollgerüste nach EN 1004
Fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004 sind Rollgerüste mit unveränderlichen Längen und Breiten auf mindestens vier Fahrrollen. Sie bestehen aus Systembauteilen mit vorgegebenen Abmessungen. Man erkennt sie an den seitlichen Ständern mit Leiterteilung, die als Aufstieg dienen. Ihr freier Stand erfordert meist zur Stabilisierung eine Ballastierung, Vergrößerung der Standfläche oder Wandabstützung. Auch ist ihre Standhöhe im Freien auf acht Meter, innerhalb geschlossener Räume auf zwölf Meter begrenzt und sie dürfen nur mit maximal 2,0 kN/m² belastet werden.
Fahrbare Kleingerüste
Bei fahrbaren Kleingerüsten ist die Standhöhe konstruktiv auf höchstens zwei Meter begrenzt. Sie fangen ab einer Standhöhe von 1 Meter an, bestehen aus nur einer Gerüstlage mit unveränderlichen Abmessungen und können freistehend benutzt werden. Die Kleingerüste werden meist als Klappgerüste ausgeführt. Sie lassen sich besonders schnell auf- und abbauen. Die Klappeinheit bzw. Grundeinheit vom Kleingerüst wird einfach zusammengeschoben. Vorteilhaft sind auch der einfache Transport und die platzsparende Lagerung der Teile.
Zulassung
Der Aufbau fahrbarer Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004 wird vom Gerüsthersteller in der mitgelieferten Aufbau- und Verwendungsanleitung beschrieben. Die in dieser Anleitung definierten Regelausführungen gelten als Brauchbarkeitsnachweis (gemäß DIN 4420-3). Dies trifft auch für fahrbare Kleingerüste zu. Alle Fahrgerüste dürfen nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und von unterwiesenem Personal auf- oder abgebaut werden.
Aufbau von Rollgerüsten
Der Auf- und Abbau birgt viele Gefahren und sollte unter Berücksichtigung möglicher Schutzmaßnahmen erfolgen. So ist zum Beispiel ein umlaufender Seitenschutz beim Betreten der nächsten Plattform ein probates Mittel, um einem Absturz vorzubeugen. Die Verwendung ausdrücklich nur unbeschädigter Originalbauteile und der Aufbau auf festem ebenem Grund sind Maßnahmen, die unbedingt befolgt werden sollten. Zudem kann auch der Einsatz von PSAgA ratsam sein.
Beim Aufenthalt und der Arbeit auf Fahrgerüsten sind vorrangig folgende Regeln einzuhalten. Das Gerüst ist vor dem Betreten gegen wegrollen zu sichern. Um die Kippgefahr zu minimieren sollte, der Innenaufstieg genutzt und nach Durchstieg die Klappe im Belag stets geschlossen werden. Vor dem Verfahren des unbemannten Rollgerüstes sind beispielsweise Werkzeuge und losen Teile vor dem Herabfallen zu sichern. Auch auf die maximale Belastbarkeit ist acht zu geben.
Bei Sturm oder Windstärken ab 6 Beaufort ist das Gerüst zu verlassen. 6 Windstärken sind an einer spürbaren Hemmung beim Gehen zu spüren. Spätestens jetzt muss das Fahrgerüst in einen windgeschützten Bereich gefahren werden oder durch andere Maßnahmen gegen Umkippen gesichert werden. Diese und andere Regeln ermöglichen einen sicheren und schonenden Betrieb ihres Fahrgerüstes.
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Abmaße von Rollgerüsten
Die Arbeitshöhe ist das Hauptkriterium nach denen man sich für ein bestimmtes Rollgerüst bzw. Fahrgerüst entscheidet. Die Arbeitshöhe ergibt sich aus der Standhöhe zuzüglich 2 m. Ergonomisch wird hier eine 1,70 m große Person zugrunde gelegt, die mit nach oben gestreckten Armen eine Greifhöhe von ca. 2 m erlangt. Ein großes Gerüst lässt sich auch in kleineren Größen aufbauen. Kauft man groß, hat man so gesehen Luft nach oben und für kommende Aufgaben vorgesorgt. Auch die Länge des Gerüstes ist ein wichtiges Kriterium.
Ein langes Rollgerüst deckt eine größer Arbeitsfläche ab und brauch nicht so häufig umgestellt werden. Das Arbeiten mit mehreren Personen zugleich wird einfacher und komfortabler. Allerdings sind die Packmaße größer und der Transport und Aufbau wird schwieriger. Ebenso gewichtig ist die Breite des Gerüstes. Eine große Breite führt zu einer besseren Stabilität und Kippsteifigkeit. Besonders bei großen Höhen macht sich dies bemerkbar. Dennoch wird der Transport und Aufbau durch ein Mehr an Einzelteilen erschwert.
Zudem sollte beim Kauf, die Möglichkeit einer zukünftigen Erweiterung des Fahrgerüstes in Betracht gezogen werden. Nicht alle Modelle lassen sich beliebig erweitern.
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